Weltkulturerbe für Grinzing

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Baurechtsvertag Leopoldsberg Seite 1-3

Im Baurechtsvertrag zwischen dem Chorherrenstift Klosterneuburg und der "qed" Immobilienbesitz GmbH wurde vereinbart, dass Sie (qed) garantiert dem Baurechtsgeber (Stift) und steht dafür ein, daß die vertragsgegenständliche Liegenschaft während der Dauer dieses Baurechtsvertrages zu keinen anderen Zwecken, insbesondere nicht solchen, die christlichen Grundsätzen zuwiderlaufen oder die Nutzung der Kirche St. Leopold beeinträchtigen, genutzt wird

Weiters steht im Vertrag Die Bauberechtigte (qed) hat zustimmend zur Kenntnis genommen, daß die Kirche St. Leopold bestimmungsgemäß für kirchliche Zwecke verwendet wird, vom Tor zum Burghof durch diesen zu betreten ... sein muß und der Bauberechtigten daher nur eine solche Mitbenützung des Burghofes ... gestattet ist, die die Nutzung der Kirche, den Zugang zu dieser und die Nutzung eines angemessenen Platzes vor der Kirche für kirchliche Veranstaltungen ... nicht beeinträchtigt;




Warum man das in den Vertrag geschrieben hat, obwohl die Kirche seit Jahren unzugänglich ist, wissen nur die Vertragspartner.